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   KG, 05.01.2004 - 12 U 157/02   

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https://dejure.org/2004,12762
KG, 05.01.2004 - 12 U 157/02 (https://dejure.org/2004,12762)
KG, Entscheidung vom 05.01.2004 - 12 U 157/02 (https://dejure.org/2004,12762)
KG, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 12 U 157/02 (https://dejure.org/2004,12762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung von Vergleichsgebühren; Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Anwaltsvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 511a; ; ZPO § 516; ; ZPO § 518; ; ZPO § 519; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt.; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 23 I; ; BRAGO § 25; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 31 I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festsetzung der anwaltlichen Gebührenforderung nach der in einem Mahnbescheid geltend gemachten Forderung - Vergleichsgebühr anhand des Titulierungsinteresses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10

    Streitwert einer Räumungsklage: Bemessung des Vergleichsmehrwerts;

    Vorzuziehen ist daher die vermittelnde Ansicht, dass der Umstand, dass ein Vollstreckungstitel geschaffen wird, für eine Zahlungsverpflichtung - die die Klägerin vorliegend zumindest dem Grund nach nicht ernsthaft in Frage gestellt hat - mit einem Bruchteil des Zahlbetrags zu berücksichtigen ist (KG, U. v. 05.01.2004, 12 U 157/02, KGR 2004, 309; OLG Bamberg, B. v. 10.02.1992, 7 WF 21/92, JurBüro 1992, 628; Zöller/Herget, Streitwertkommentar a.a.O. Rn. 5283 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • LAG Hamm, 17.04.2007 - 6 Ta 145/07

    Gegenstandswert für Bestandsschutzverfahren und Prozessvergleich -

    Die Gebührentatbestände Nr. 1900 KV GKG und Nr. 1000 VV RVG sehen gerade keine Gebühr für die Mitwirkung bei der Einigung über unstreitige und gewisse Ansprüche vor (a.A. noch u.a. LAG Hamm Beschl. v. 21.07.1983 - 8 Ta 160/83; a.A. auch LAG Sachsen Beschl. v. 27.09.2005 - 11 Ta 162/05; LAG Köln Beschl. v. 19.05.2005 - 7 Ta 439/04; KG Berlin Beschl. v. 05.01.2004 - 12 U 157/02; Gerold/Schmidt-von Eicken, VV 1000 Rn. 55; Schneider-Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 12.A., Rn. 5718).
  • AG Lüdenscheid, 31.05.2007 - 94 C 393/06
    Mit lediglich 10 % der Forderung hat das Kammergericht Berlin ( Urteil vom 05.01.2004, 12 U 157/02 ) den Gegenstandswert eines Ratenzahlungsvergleichs bezüglich einer bereits rechtskräftig titulierten Forderung bemessen.
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